Wie sicher ist Ihre Schranke?

Campingplatz-Schranke

Die W. Arnold GmbH gehört zu den führenden Distributoren und Anbietern von Magnet- und Chipkartensystemen. Mit Systemen wie zum Beispiel der Nummernschilderkennung reduziert man den Arbeitsaufwand und sorgt dafür, dass ungebetene Gäste die Ruhe ihrer Platzbewohner nicht stören. Das Thema Schrankensicherheit ist relevanter denn je.

Sichere Schrankenanlage – entspricht Ihre Zufahrtstechnik schon der geltenden Richtlinie? Besonders in der Campingbranche ist das Thema „Schrankensicherheit“ relevanter denn je. Die Zahl der Gäste nimmt stetig zu und die Zufahrtskontrollsysteme werden innovativer und automatisiert.

Auf großen Anlagen sind weit über 1.000 Bewegungen am Tag Normalität in der Hauptsaison. Ob Karte, Schlüssel, Transponder, Barcode oder Nummernschild: Die Vielfalt der Öffnungsmedien ist enorm. Dennoch steuern viele dieser Systeme veraltete Schrankenanlagen an. Hier schlummert ein Risiko, das von vielen unterschätzt wird.

Wie ist also die Richtlinie für den sicheren Betrieb von Schranken definiert?

Kraftbetätigte Absperrtechniken wie Schranken, Tore, Poller etc. bringen grundsätzlich ein Gefährdungspotential für Personen und Kraftfahrzeuge mit sich. Kann also bei einer Schrankenanlage ein Personenverkehr nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, sind ergänzende Einrichtungen zur Absicherung der Schranken vorzunehmen. Orientierung verschaffen die hierfür zugrundenliegende Normen DIN EN 13241 und DIN EN 12453. Grundsätzlich gilt: In Sicherheitsfragen gibt es keinen Bestandsschutz. Das heißt: Der Betreiber einer veralteten elektrischen Schranke ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben erfüllt sind.

Im Gefahrenbereich sind Personen durch entsprechende Sicherheitseinrichtung zu schützen.

Flächensensor, Lichtschranke oder Laserscanner: Diese Einrichtungen verhindern die Schließbewegung im Falle einer anwesenden Person. Aber nicht jedes Produkt ist anerkannt. Hier definieren auch die Hersteller der Schranken eigene Standards.

Bei einer Kollision zwischen einem Objekt und dem Schrankenbau, ist ein Grenzwert der Aufschlagskraft vorgegeben. Dieser ist unbedingt einzuhalten! Diese Messung entsprechender Kräfte ist von sachkundigem Personal durchzuführen.

Vereinfacht dargestellt gilt: Für kraftbetätigte Schranken, die gewerblich betrieben werden, muss eine regelmäßige Prüfung des Zustands der Anlage nach Vorgaben des Herstellers zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • wenn wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden
  • regelmäßig (jährlich) und sachgerecht durch fachkundiges Personal

Betreiber sollten sich bewusst machen, welche Konsequenzen im Falle einer Unterlassung drohen. Ob gewerblich oder nicht gewerblich, der Betreiber hat seine Verkehrssicherungspflicht einzuhalten und haftet bei Unterlassen der Prüfung der Anlagen. Personen- und Sachschäden werden also in vollem Umfang getragen. Es gilt schon als grobe Fahrlässigkeit, wenn ein Unterlassen nachgewiesen werden kann. Auch eine Regulierung durch entsprechende Versicherungen ist nicht gegeben. Neben dem finanziellen Schaden rufen solche Vorfälle auch Prüfungen und Kontrollen zuständiger Behörden auf den Plan.

Als Campingplatz-Unternehmer ist diese Thematik also sehr relevant, um die Unversehrtheit der Gäste zu gewehrleisten, sowie unnötigen Ärgernissen und Zeiträubern vorzubeugen.

Kontakt: W. Arnold GmbH, Mörfelder Landstraße 11, 63225 Langen, Tel. 06103/201270, www.schranken.de