Alles einfacher:
Neue Campingplatzverordnung
in Baden-Württemberg

Gelockerte Vorschriften für Campingbetriebe und Stellplätze

Campingplatz am Flussufer
Baden-Württemberg hat seine uralte Campingplatzverordnung durchgeforstet und 40 Jahre Ballast in die schöne Donau gekippt.

Nach fast 40 Jahren gilt in Baden-Württemberg nun eine neue Campingplatzverordnung. Keine Mindestmaße für Stellplätze oder Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung der Sanitäreinrichtungen – die Campingplatzverordnung für den Südwesten ist nach fast 40 Jahren auf Vordermann gebracht worden. Auch für Stellplätze ohne Infrastruktur für Wohnmobile werden die Vorschriften gelockert, wie Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart mitteilte.

Von dem Abbau von Bürokratie profitierten alle Seiten. Im Südwesten gibt es rund 370 Campingbetriebe. Die CDU-Politikerin verwies zugleich darauf, dass sich das geänderte Nutzerverhalten in den neuen Campingregeln abbilde. Früher sei man hauptsächlich mit Kleinbussen und Zelten auf Campingplätze gegangen. Heutzutage gebe es immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die ihre Nasszelle an Bord haben und daher zum Beispiel auf Stellplätzen außerhalb von Campingplätzen nicht mehr zwingend eine Infrastruktur brauchen.

Und in Zeiten des Mobiltelefons ist nun auch kein stationäres Telefon mehr auf den Plätzen Vorschrift. Für Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur gibt es in der seit 1. Juli geltenden Regelung auch Erleichterungen, um Angebote im ländlichen Raum zu fördern. Nach der alten Verordnung galten solche Plätze bislang ab vier Stellplätzen als Campingplatz und brauchten Sanitäranlagen und eine breitere Zufahrt. Künftig gilt eine Anlage erst ab sechs Stellplätzen als Campingplatz, wie das Ministerium weiter mitteilte.

Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BadenWürttemberg